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Mein Stolberg > Nachrichten > Stolberg > Mühle > Stolberger Ordnungsamt stoppt betrunkenen Autofahrer nach riskantem Einparkmanöver
MühleVerkehr

Stolberger Ordnungsamt stoppt betrunkenen Autofahrer nach riskantem Einparkmanöver

Veröffentlicht 16. Januar 2025
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3 Minuten Lesedauer
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Am Freitag bemerkten zwei aufmerksame Mitarbeiter des Ordnungsamtes einen Falschparker der versuchte den Gehweg entlang der Salmstraße als Parkplatz zu nutzen. Dass der Mann am Ende die Polizei mit aufs Revier begleiten und seinen Führerschein abgeben muss, damit hätten auch die beiden Ordnungshüter nicht gerechnet.

Vermutlich hatte der 62-Jährige Dürener das Ordnungsamt in der Dunkelheit nicht bemerkt, als er mit seinem silbernen Kleinwagen gegen 18.30 Uhr rückwärts auf den Gehweg der Salmstraße fuhr. Als er dabei fast einen Fußgänger angefahren hätte, stellten die Ordnungshüter den Fahrer zur Rede:

„Ein Einparkversuch auf dem Gehweg ist ja schon ungewöhnlich, aber als sich dann auch noch ein Fußgänger durch einen Sprung zur Seite retten musste, schritten wir natürlich sofort ein“, erklärt Jürgen Joussen vom Ordnungsdienst.

Nicht retten können habe sich auf den ersten Blick eine Straßenlaterne, gegen die der Fahrer bei seinem gefährlichen Einparkversuch gestoßen sei:

„Als wir den Fahrer daraufhin mit seinem fraglichen Parkversuch konfrontierten, bemerkten wir schnell, dass mit dem Mann etwas nicht in Ordnung war“, erinnert sich sein Kollege Gordon Goretzki.

Da der Dürener auch ansonsten einen seltsamen Eindruck vermittelte, riefen die Beiden nach der Aufnahme seiner Personalien die Polizei zur Unterstützung, die bei dem Parksünder daraufhin kurz nach ihrer Ankunft einen Alkohol-Wert von 1,6 Promille feststellte. Für die weitere Fahrt durfte er daher im Polizeiwagen Platz nehmen:

„Ihm wurde auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde sichergestellt“, erklären die Polizeibeamten zum Vorfall.

Auf unsere Nachfrage, wie sich allgemein die Situation auf der Mühle entwickle, wollten sich die Kollegen lieber nicht äußern.

Pascal van den Berghe 16. Januar 2025
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