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Mein Stolberg > Nachrichten > Kriminalität > Stolberger nach Androhung von Anschlägen erneut zu Haftstrafe verurteilt
KriminalitätStolberg

Stolberger nach Androhung von Anschlägen erneut zu Haftstrafe verurteilt

Veröffentlicht 21. Januar 2024
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3 Minuten Lesedauer
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Das Aachener Landgericht hat einen Mann aus Stolberg erneut zu einem Jahr Haft wegen Störung des öffentlichen Friedens verurteilt. Der Stolberger war bereits zuvor zu einem Jahr Gefängnisstrafe verurteilt worden, nachdem die Polizei ihn an einem seiner angedrohten Anschlagsziele festgenommen hatte.

Im Jahr 2022 soll der Stolberger bereits einer Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit von Anschlagsplänen auf die Arbeitsagentur am Kaiserplatz erzählt haben. Kurz darauf sei dann eine weitere Androhung gefolgt, einen Amoklauf am Kölner Flughafen ausüben zu wollen.

Als der Staatsschutz bereits mit Ermittlungen begonnen hatte, habe der 66-Jährige dann plötzlich im Kölner Flughafen gestanden, wo er schlussendlich von Beamten der Polizei verhaftet wurde.

Der Angeklagte sei daraufhin im März 2023 wegen Störung des öffentlichen Friedens in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Von weiteren Vorwürfen sei er in der Verhandlung freigesprochen worden, bestätigt das Aachener Landgericht auf unsere Nachfrage.

Im Anschluss an seinen Gefängnisaufenthalt, soll die Stadt Stolberg gezwungen gewesen sein, den Mann wieder in Stolberg aufzunehmen und ihm zusätzlich eine Wohnung zur Verfügung zu stellen:

„Die Stadt Stolberg war verpflichtet, die betreffende Person unterzubringen. Wir standen und stehen dabei in sehr enger Abstimmung mit der Polizei“, bestätigt die Stadt Stolberg unsere Recherchen.

Mitte 2023 deutete der Stolberger dann erneut an, einen Selbstmordanschlag ausführen zu wollen, weshalb er im November zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt wurde:

„Die betreffende Person befindet sich aktuell und in den nächsten Monaten nicht in Stolberg“, erklärt die Stadtverwaltung weiter.

Zu den Motiven des Stolbergers konnten wir bislang nichts genaues herausfinden.

Pascal van den Berghe 21. Januar 2024
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