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Aktuell: Regeln der Corona Notbremse gelten ab morgen auch in Stolberg
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Mein Stolberg > Nachrichten > Politik > Regeln der Corona Notbremse gelten ab morgen auch in Stolberg
PolitikStolberg

Regeln der Corona Notbremse gelten ab morgen auch in Stolberg

Veröffentlicht 23. April 2021
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4 Minuten Lesedauer
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Eine bundesweite, verbindliche Corona-Notbremse wird eingeführt: Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an 3 aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohner beträgt, werden ab jetzt automatisch bundesweit einheitlichen Maßnahmen ergriffen.

Für Stolberg als nicht kreisfreie Stadt gelten daher die Inzidenzwerte der Städteregion Aachen, die in den letzten 3 Tagen bei 147, 136 und 152 lagen. Damit treten auch bei uns ab morgen die neuen Regelungen und damit Beschränkungen der Corona-Notbremse in Kraft.

Zentrale Punkte der neuen Regelungen sind neben den Kontaktbeschränkungen von nur einem Haushalt plus einer weiteren Person eine nächtliche Ausgangsbeschränkung.

Ab Samstag ist es von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr nicht mehr erlaubt ohne triftigen Grund das Haus zu verlassen. Von 22:00 bis 24:00 Uhr ist die „alleinige körperliche Bewegung im Freien“ (Joggen, Spaziergang) noch erlaubt. Bei medizinischen Notfällen oder der Besuch eines Impfzentrums ist der Ausgang weiterhin erlaubt.

In Bus und Bahn müssen Fahrgäste ab jetzt FFP2 oder vergleichbare Masken tragen.

Freizeitangebote wie Freizeitparks, Bäder, Bordelle, Stadtführungen und ähnliche Angebote werden wieder geschlossen.

Auch Kulturangebote werden erneut schließen müssen bei den aktuellen Inzidenzwerten.

Gaststätten und Restaurants sind weiterhin geschlossen. Hier wird es aber wie gewohnt die Möglichkeit geben Speisen liefern zu lassen oder diese vor Ort abzuholen.

Arbeitgebern wird empfohlen Home-Office Möglichkeiten für die Mitarbeiter anzubieten, die Arbeitnehmer annehmen sollen.

Körpernahe Dienstleistungen sind erneut eingeschränkt oder untersagt. Medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen sowie Friseurbetriebe und Fußpflege bleiben aber geöffnet, allerdings werden beim Besuch FFP2-Masken (oder vergleichbar) vorgeschrieben. In Friseurbetrieben oder bei Fußpflegen wird ab jetzt ein negativer Corona-Schnelltest benötigt.

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz weiter steigen und an 3 aufeinander folgenden Tagen den Wert von 150 übersteigen, so wird es wieder zur Schließung von Läden und Märkten kommen. Aktuell ist der Einkauf mit vorherigem Termin und einem negativen Corona-Schnelltest weiterhin möglich.

Wenn die Inzidenzwerte an 5 aufeinander folgenden Tagen unter 100 sinken, werden die Beschränkungen am übernächsten Tag wieder aufgehoben.

Pascal van den Berghe 23. April 2021
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